Verordnung der Landesregierung vom 13. Mai 2025, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Dölsach und Nikolsdorf über die Änderung ihrer Grenzen genehmigt wird
Aufgrund der §§ 6 Abs. 1 und 7 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
§ 1
Die Vereinbarung der Gemeinden Dölsach und Nikolsdorf über die Änderung ihrer Grenzen (Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Dölsach vom 11. Dezember 2024 sowie Beschluss des Gemeinderates der Gemeinde Nikolsdorf vom 17. Dezember 2024) wird nach § 6 Abs. 1 zweiter Satz in Verbindung mit § 7 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
§ 2
(1) Der neue Grenzverlauf richtet sich nach der der Vereinbarung nach § 1 zugrundeliegenden Vermessungsurkunde des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen, Vermessungsamt Lienz, vom 28. November 2024, GF-Nr. 1174/2024/85 und GF-Nr. 1175/2024/85.
(2) Eine vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den Gemeinden Dölsach und Nikolsdorf findet einvernehmlich nicht statt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.