Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reuttener Talkessel | Omnilex
LGBLA_TI_20251013_70•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reuttener Talkessel
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reuttener Talkessel
LGBLA_TI_20251013_70Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reuttener TalkesselGazette13.10.2025
Verordnung der Landesregierung vom 23. September 2025, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reuttener Talkessel geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und des § 10 Abs. 3, 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Reuttener Talkessel erlassen wird, LGBl. Nr. 69/2016, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 66/2025, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 5 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstückes Nr. 2376, KG Wängle, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.