Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – Wildschönau | Omnilex
LGBLA_TI_20251215_87•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – Wildschönau
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – Wildschönau
LGBLA_TI_20251215_87Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – WildschönauGazette15.12.2025
Verordnung der Landesregierung vom 2. Dezember 2025, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – Wildschönau geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und des § 10 Abs. 2 lit. b, Abs. 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 72/2025, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Brixental – Wildschönau erlassen wird, LGBl. Nr. 73/2020, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 36/2025, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 16 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Fläche des Grundstücks Nr. 61/10, KG Westendorf, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.