Verordnung der Landesregierung vom 23. Dezember 2025, mit der die Übertragungsverordnung Baupolizei geändert wird
Aufgrund des § 19 Abs. 1 und 4 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 35/2025, wird auf Antrag der Gemeinden Innervillgraten und St. Veit im Defereggen verordnet:
Artikel I
Die Übertragungsverordnung Baupolizei, LGBl. Nr. 124/2018, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 10/2024, wird wie folgt geändert:
Im § 2 Abs. 1 wird die lit. a aufgehoben; die bisherige lit. b erhält die Buchstabenbezeichnung „a)“.
Im § 2 Abs. 1 wird die lit. c aufgehoben; die bisherigen lit. d bis h erhalten die Buchstabenbezeichnungen „b)“ bis „f)“.
Im § 4 Abs. 1 wird in der lit. c nach der Wortfolge „Hopfgarten in Defereggen (Beschluss vom 23. Februar 2016),“ die Wortfolge „Innervillgraten (Beschluss vom 18. November 2025),“ sowie nach der Wortfolge „St. Johann im Walde (Beschluss vom 23. Dezember 2014),“ die Wortfolge „St. Veit in Defereggen (Beschluss vom 30. September 2025),“ eingefügt.
Artikel II
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.
(2) Die Zuständigkeit für bereits im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängige Verfahren geht nicht über.