Gesetz vom 20. November 2025, mit dem das Tiroler Gemeinde-Bezügegesetz 1998 geändert wird
Der Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Tiroler Gemeinde-Bezügegesetz 1998, LGBl. Nr. 25/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 21/2024, wird wie folgt geändert:
Im § 2 wird im zweiten Satz das Zitat „zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 209/2013“ durch das Zitat „zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 166/2017“ ersetzt.
Nach § 7 wird folgende Bestimmung als § 7a eingefügt:
„§ 7a
Bezüge im Jahr 2026
Bezüge nach den §§ 6 und 7, die für den Zeitraum vom 1. Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2026 gebühren, bemessen sich ungeachtet der Anpassung des Ausgangsbetrages nach § 2 zweiter Satz für das Jahr 2026 nach dem für das Jahr 2025 geltenden Ausgangsbetrag und haben betragsmäßig den Bezügen im Jahr 2025 zu entsprechen.“