Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienzer Talboden | Omnilex
LGBLA_TI_20260302_13•Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienzer Talboden
Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienzer Talboden
LGBLA_TI_20260302_13Änderung des Regionalprogrammes betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienzer TalbodenGazette02.03.2026
Verordnung der Landesregierung vom 17. Februar 2026, mit der das Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienzer Talboden geändert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 2 lit. a Z 1 und des § 10 Abs. 2 lit. b, Abs. 4 und 6 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 72/2025, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung, mit der ein Regionalprogramm betreffend landwirtschaftliche Vorsorgeflächen für den Planungsverband Lienzer Talboden erlassen wird, LGBl. Nr. 108/2017, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 59/2022, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 1 zu § 2 wird in der Weise geändert, dass die in der Anlage zu dieser Verordnung rot dargestellte Teilfläche des Grundstücks Nr. 578 in KG 85032 Schlaiten, von der Festlegung als landwirtschaftliche Vorsorgefläche ausgenommen wird und die gelb dargestellten Teilflächen der Grundstücke Nr. 405, 241 und 243 alle in KG 85032 Schlaiten als landwirtschaftliche Vorsorgeflächen festgelegt werden.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.