Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst | Omnilex
LGBLA_TI_20260416_28•Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst
Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst
LGBLA_TI_20260416_28Aufhebung der Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde ImstGazette16.04.2026
Verordnung des Landeshauptmannes vom 19. März 2026, mit der die Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst aufgehoben wird
Aufgrund des § 123 Abs. 3 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl. Nr. 267/1967, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 98/2025, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung betreffend die Übertragung von Angelegenheiten des Kraftfahrwesens von der Bezirkshauptmannschaft Imst auf die Stadtgemeinde Imst, LGBl. Nr. 26/2015, wird aufgehoben.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.