Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall anlässlich der Veranstaltungen „719 Jahre Haller Altstadt“ und „Haller Nightseeing“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20220331_17•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall anlässlich der Veranstaltungen „719 Jahre Haller Altstadt“ und „Haller Nightseeing“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall anlässlich der Veranstaltungen „719 Jahre Haller Altstadt“ und „Haller Nightseeing“
VBL_TI_LH_20220331_17Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall anlässlich der Veranstaltungen „719 Jahre Haller Altstadt“ und „Haller Nightseeing“Gazette31.03.2022
Verordnung des Landeshauptmannes vom 29. März 2022 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall anlässlich der Veranstaltungen „719 Jahre Haller Altstadt“ und „Haller Nightseeing“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
Am 22. April und 25. Oktober 2022 dürfen in der Altstadt der Stadtgemeinde Hall (einschließlich der beiden Seiten der Grenzstraßen Stadtgraben und Unterer Stadtplatz) anlässlich der Veranstaltungen „719 Jahre Haller Altstadt“ und „Haller Nightseeing“ die Verkaufsstellen bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.