Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Kufstein anlässlich der Veranstaltungen „Kufsteiner Kulturstadtfeste“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20220425_22•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Kufstein anlässlich der Veranstaltungen „Kufsteiner Kulturstadtfeste“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Kufstein anlässlich der Veranstaltungen „Kufsteiner Kulturstadtfeste“
VBL_TI_LH_20220425_22Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Kufstein anlässlich der Veranstaltungen „Kufsteiner Kulturstadtfeste“Gazette25.04.2022
Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. April 2022 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Kufstein anlässlich der Veranstaltungen „Kufsteiner Kulturstadtfeste“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
Am 5. Mai sowie am 1. September 2022 dürfen im Innenstadtbereich der Stadtgemeinde Kufstein (Kaiserbergstraße, Franz Josef-Platz, Kreuzgasse, Georg Pirmoser-Straße, Oberer Stadtplatz, Unterer Stadtplatz, Römerhofgasse, Marktgasse, Arkadenplatz, Feldgasse, Gewerbehof) anlässlich der Veranstaltungen „Kufsteiner Kulturstadtfeste“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.