Verordnung des Landeshauptmannes vom 12. Juli 2022 betreffend den vierteljährlichen Werttarif für Nutzschweine (Werttarifverordnung Nutzschweine)
Aufgrund des § 52 Abs. 1 lit. c des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 258/2021, wird nach Anhören der Tiroler Landwirtschaftskammer verordnet:
§ 1
Werttarif
Der Werttarif für die über behördliche Anordnung getöteten oder infolge einer behördlich angeordneten Impfung verendeten Nutzschweine wird entsprechend der Anlage (Nettopreise) festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2022 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.