Verordnung des Landeshauptmannes vom 12. September 2022 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltung „innsbruck@night“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:
§ 1Öffnungszeiten
Am 30. September 2022 dürfen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltung „innsbruck@night“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.