Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20230309_19•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
VBL_TI_LH_20230309_19Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“Gazette09.03.2023
Verordnung des Landeshauptmannes vom 6. März 2023 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, wird verordnet:
§ 1Öffnungszeiten
Am 12. Mai und 6. Oktober 2023 dürfen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz (Franz-Josef-Straße, Innsbrucker-Straße, Wopfnerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Fuggergasse und Burggasse) anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.