Verordnung des Landeshauptmannes vom 30. März 2023 betreffend den monatlichen Werttarif für Schlachtschweine (Werttarifverordnung Schlachtschweine)
Aufgrund des § 52 Abs. 1 lit. a des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 258/2021, wird nach Anhören der Tiroler Landwirtschaftskammer verordnet:
§ 1
Werttarif
Der Werttarif für die über behördliche Anordnung getöteten oder infolge einer behördlich angeordneten Impfung verendeten Schlachtschweine wird mit EUR 3,00 pro Kilogramm (Nettopreis) festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. April 2023 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2023 außer Kraft.