Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20230629_62•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“
VBL_TI_LH_20230629_62Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“Gazette29.06.2023
Verordnung des Landeshauptmannes vom 27. Juni 2023 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping Wine“ und „White Night“
Aufgrund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
In der Fußgängerzone der Gemeinde Seefeld dürfen anlässlich der Veranstaltung „Shopping Wine“ am 21.07.2023 die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr und anlässlich der Veranstaltung „White Night“ am 14.08.2023 bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.