Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. September 2023 betreffend den vierteljährlichen Werttarif für Nutzschweine (Werttarifverordnung Nutzschweine)
Aufgrund des § 52 Abs. 1 lit. c des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 258/2021, wird nach Anhören der Tiroler Landwirtschaftskammer verordnet:
§ 1
Werttarif
Der Werttarif für die über behördliche Anordnung getöteten oder infolge einer behördlich angeordneten Impfung verendeten Nutzschweine wird entsprechend der Anlage (Nettopreise) festgesetzt.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.