Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltungen „Innsbruck Live“ und „Innsbruck Night“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20240502_39•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltungen „Innsbruck Live“ und „Innsbruck Night“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltungen „Innsbruck Live“ und „Innsbruck Night“
VBL_TI_LH_20240502_39Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltungen „Innsbruck Live“ und „Innsbruck Night“Gazette02.05.2024
Verordnung des Landeshauptmannes vom 26. April 2024 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltungen „Innsbruck Live“ und „Innsbruck Night“
Aufgrund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
(1) Am 10. Mai 2024 dürfen in der Landeshauptstadt Innsbruck in der Innenstadt (begrenzt im Nordwesten durch den Inn sowie die K. Kapfererstraße, Sieberer Straße, Ing. Etzel-Straße, Brunecker Straße, Hauptbahnhof, Salurnerstraße, Maximilianstraße, Bürgerstraße, Anichstraße, Blasius-Hueber-Straße bis zur Universitätsbrücke) anlässlich der Veranstaltung „Innsbruck Live“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offen gehalten werden.
(2) Am 4. Oktober 2024 dürfen in der Landeshauptstadt Innsbruck anlässlich der Veranstaltung „Innsbruck Night“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offengehalten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.