Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20250521_56•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“
VBL_TI_LH_20250521_56Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“Gazette21.05.2025
Verordnung des Landeshauptmannes vom 20. Mai 2025 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
Am 17. Juli 2025 sowie am 21. August 2025 dürfen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Lienz (Hauptplatz, Andrä Kranz-Gasse, Zwergergasse [vom Johannesplatz bis Hnr. 3], Johannesplatz, Rosengasse, Messinggasse [bis Hnr. 22], Kreuzgasse, Muchargasse, Egger-Lienz-Platz, Schweizergasse [bis Hnr. 3]) anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“ die Verkaufsstellen bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.