Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“ | Omnilex
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Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“
VBL_TI_LH_20250710_80Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping & Wine“ und „White Night“Gazette10.07.2025
Verordnung des Landeshauptmannes vom 4. Juli 2025 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Gemeinde Seefeld anlässlich der Veranstaltungen „Shopping Wine“ und „White Night“
Aufgrund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
In der Fußgängerzone der Gemeinde Seefeld dürfen anlässlich der Veranstaltung „Shopping Wine“ am 18. Juli 2025 die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr und anlässlich der Veranstaltung „White Night“ am 14. August 2025 bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.