Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20260102_1•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
VBL_TI_LH_20260102_1Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“Gazette02.01.2026
Verordnung des Landeshauptmannes vom 18. Dezember 2025 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Schwaz anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
Am 30. April und 9. Oktober 2026 dürfen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Schwaz (Franz-Josef-Straße, Innsbrucker-Straße, Wopfnerstraße, Andreas-Hofer-Straße, Fuggergasse und Burggasse) anlässlich der Veranstaltungen „Schwazer Innenstadtfeste“ die Verkaufsstellen bis 22.00 Uhr offengehalten werden.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.