Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“ | Omnilex
VBL_TI_LH_20260506_37•Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“
Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“
VBL_TI_LH_20260506_37Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“Gazette06.05.2026
Verordnung des Landeshauptmannes vom 4. Mai 2026 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen in der Stadtgemeinde Lienz anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“
Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:
§ 1
Öffnungszeiten
Am 16. Juli sowie am 20. August 2026 dürfen in der Innenstadt der Stadtgemeinde Lienz [Hauptplatz, Andrä Kranz-Gasse, Zwergergasse (vom Johannesplatz bis Hnr. 3), Johannesplatz, Rosengasse, Messinggasse (bis Hnr. 22), Kreuzgasse, Muchargasse, Egger-Lienz-Platz, Schweizergasse (bis Hnr. 3)] anlässlich der Veranstaltungen „Lienzer Innenstadtstraßenfeste“ die Verkaufsstellen bis 23.00 Uhr offen gehalten werden.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.