Verordnung der Landesregierung vom 24. Mai 2022, mit der die Heimkostenbeiträge in den Landesberufsschülerheimen für das Schuljahr 2022/2023 festgesetzt werden
Aufgrund des § 49 Abs. 2 des Tiroler Berufsschulorganisationsgesetzes 1994, LGBl. Nr. 90/1994, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 55/2022, wird verordnet:
§ 1
Heimkostenbeiträge Landesberufsschülerheime
Die Höhe des einzuhebenden Heimkostenbeitrages für die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung in einem Schülerheim einer berufsbildenden Pflichtschule (Berufsschule) wird je Schülerin bzw. Schüler (Beitrag pro Woche) wie folgt festgelegt:
§ 2
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 2022 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Kundmachung der Landesregierung über die Festsetzung der Heimkostenbeiträge in den Landesberufsschülerheimen – Erhöhung mit 1. September 2021, Bote für Tirol Nr. 189/2021, außer Kraft.