Verordnung der Landesregierung vom 4. Juni 2022, mit der das Umlegungsverfahren „Moosgasse“ in der Gemeinde Pfunds abgeschlossen wird
Aufgrund des § 94 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, wird verordnet:
§ 1
Abschluss
Das mit Verordnung der Landesregierung Bote für Tirol Nr. 346/2020 in der Gemeinde Pfunds eingeleitete Umlegungsverfahren „Moosgasse“ wird abgeschlossen.
§ 2
Löschung der Anmerkung im Grundbuch
Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 84110 Pfunds von Amts wegen zu löschen:
Gste. Nr. 334, 336, 337, 353/2, 355/1, 356EZ 239
Gst. Nr. 338EZ 347
Gst. Nr. 340EZ 1163
Gst. Nr. 6352/1EZ 1654
Gst. Nr. 6351EZ 1836
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Pfunds während zweier Wochen bekannt gemacht.