Verordnung der Landesregierung vom 15. August 2022 über die Verleihung eines Wappens an die Marktgemeinde Matrei am Brenner
Aufgrund des § 11 Abs. 2 und 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
(1) Der Marktgemeinde Matrei am Brenner wird folgendes in der Anlage abgebildete Gemeindewappen verliehen: „Ein Schild im erniedrigten Deichselschnitt von Rot, Blau und Gold geteilt, im ersten Feld drei silberne Eier, zwei zu eins gestellt, im zweiten Feld ein silbernes Mühlrad, links beseitet von einem silbernen Wellenpfahl, im dritten Feld ein blauer Hahn, golden bekammt, gelappt und bewehrt, einen golden gestielten Hammer mit blauem Eisenteil haltend.“
(2) Die Farben der Gemeindefahne sind Weiß-Rot.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.