Festlegung einer längeren Frist für die zweite Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Sistrans | Omnilex
VBL_TI_LR_20221028_71•Festlegung einer längeren Frist für die zweite Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Sistrans
Festlegung einer längeren Frist für die zweite Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Sistrans
VBL_TI_LR_20221028_71Festlegung einer längeren Frist für die zweite Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde SistransGazette28.10.2022
Verordnung der Landesregierung vom 20. Oktober 2022, mit der eine längere Frist für die zweite Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Sistrans festgelegt wird
Aufgrund des § 31d Abs. 1 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Fortschreibung, Fristen
(1) Die Frist für die zweite Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes der Gemeinde Sistrans wird mit zwölf Jahren festgelegt.
(2) Die zweite Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes ist vom Gemeinderat der Gemeinde Sistrans bis spätestens 28. Februar 2025 zu beschließen und der Landesregierung zur aufsichtsbehördlichen Genehmigung vorzulegen.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.