Verordnung der Landesregierung vom 8. November 2022, mit der die Gemeinde Stummerberg von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes befreit wird
Aufgrund des § 31d Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Befreiung
Die Gemeinde Stummerberg wird von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes befreit.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.