Verordnung der Landesregierung vom 27. Jänner 2023, mit der das Umlegungsverfahren „Meiler“ in der Gemeinde Reith bei Seefeld eingestellt wird
Aufgrund des § 98 Abs. 1 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Einstellung
Das mit Verordnung der Landesregierung Bote für Tirol Nr. 67/2019 in der Gemeinde Reith bei Seefeld eingeleitete Umlegungsverfahren „Meiler“ wird eingestellt.
§ 2
Löschung der Anmerkung im Grundbuch
Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 81126 Reith von Amts wegen zu löschen:
Gst. Nr. .184, 22/1, 22/3, 25, 26/2EZ 57
Gst. Nr. 23/1, 24EZ 58
Gst. Nr. 19/1, 21EZ 68
Gst. Nr. 545EZ 215
Gst. Nr. 23/2EZ 256
Gst. Nr. 22/2EZ 382
Gst. Nr. 23/3EZ 615.
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Reith bei Seefeld während zweier Wochen bekannt gemacht.