Verordnung der Landesregierung vom 7. Februar 2023 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Seefeld
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 46/2020, wird nach Anhören der Gemeinden Leutasch, Reith bei Seefeld, Scharnitz, Seefeld in Tirol und der Marktgemeinde Telfs verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Seefeld wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 3,50 Euro festgesetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juni 2023 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 669/2014, außer Kraft.