Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Kinderbetreuungseinrichtungen der Region Rettenberg“ | Omnilex
VBL_TI_LR_20230328_27•Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Kinderbetreuungseinrichtungen der Region Rettenberg“
Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Kinderbetreuungseinrichtungen der Region Rettenberg“
VBL_TI_LR_20230328_27Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Kinderbetreuungseinrichtungen der Region Rettenberg“Gazette28.03.2023
Verordnung der Landesregierung vom 14. März 2023, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Kinderbetreuungseinrichtungen der Region Rettenberg“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörenden Gemeinden Weer (Beschluss vom 16.11.2022), Kolsass (Beschluss vom 24.11.2022) und Kolsassberg (Beschluss vom 06.10.2022) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Kinderbetreuungseinrichtungen der Region Rettenberg“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 genehmigten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.