Verordnung der Landesregierung vom 11. April 2023, mit der die Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Hauptschulverband Matrei am Brenner“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Ellbögen (Beschluss vom 15.12.2022), Matrei am Brenner (Beschluss vom 20.12.2022) und Navis (Beschluss vom 20.12.2022) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Hauptschulverband Matrei am Brenner“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.