Verordnung der Landesregierung vom 21. Juni 2023, mit der das Umlegungsverfahren „Sandbichl“ in der Gemeinde Birgitz abgeschlossen wird
Aufgrund des § 94 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Abschluss
Das mit Verordnung der Landesregierung Bote für Tirol Nr. 224/2021 in der Gemeinde Birgitz eingeleitete Umlegungsverfahren „Sandbichl“ wird abgeschlossen.
§ 2
Löschung der Anmerkung im Grundbuch
Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 81105 Birgitz von Amts wegen zu löschen:
Gst. Nr. 458EZ 507
Gst. Nr. 483EZ 507
Gst. Nr. 505EZ 541
Gst. Nr. 506EZ 541
Gst. Nr. 499EZ 90035.
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Birgitz während zweier Wochen bekannt gemacht.