Verordnung der Landesregierung vom 27. Juni 2023, mit der die Lehrpläne für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen erlassen werden (Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2023)
Aufgrund der §§ 64, 65 und 66 Tiroler Landwirtschaftliches Schulgesetz 2012, LGBl. Nr. 88, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 65/2022, wird nach Anhören des Land- und forstwirtschaftlichen Schulbeirates verordnet:
§ 1
Lehrpläne
(1) Für die land- und forstwirtschaftlichen Fachberufsschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:
(2) Für die dreistufigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen werden die im Folgenden bezeichneten Lehrpläne und gemeinsamen Lehrplanbestimmungen erlassen:
(3) Für die land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden folgende Cluster aus dem Kompetenzmodell erlassen (Anlage 3/0):
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. September 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Tiroler Landwirtschaftliche Lehrplanverordnung 2005, LGBl. Nr. 52/2005, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 127/2020, außer Kraft.