Verordnung der Landesregierung vom 21. August 2023, mit der das Umlegungsverfahren „Alte Bundesstraße“ in der Gemeinde Haiming abgeschlossen wird
Aufgrund des § 94 Abs. 8 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 62/2022, wird verordnet:
§ 1
Abschluss
Das mit Verordnung der Landesregierung Bote für Tirol Nr. 187/2021 in der Gemeinde Haiming eingeleitete Umlegungsverfahren „Alte Bundesstraße“ wird abgeschlossen.
§ 2
Löschung der Anmerkung im Grundbuch
Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 80101 Haiming von Amts wegen zu löschen:
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Haiming während zweier Wochen bekannt gemacht.