Verordnung der Landesregierung vom 12. März 2024, mit der das Umlegungsverfahren „Endfelden“ in der Gemeinde Wildschönau eingestellt wird
Aufgrund des § 98 Abs. 2 und 3 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
§ 1
Einstellung
Das mit Verordnung der Landesregierung Bote für Tirol Nr. 879/2017 in der Gemeinde Wildschönau eingeleitete Umlegungsverfahren „Endfelden“ wird eingestellt.
§ 2
Löschung der Anmerkung im Grundbuch
Aufgrund der Mitteilung dieser Verordnung an das Grundbuchsgericht hat dieses die Anmerkung der Einleitung des Umlegungsverfahrens bei folgenden Grundstücken in der KG 83113 Oberau von Amts wegen zu löschen:
Gst. Nr. 1444EZ 90029
Gst. Nr. 1447, 1450, 1448EZ 90044.
§ 3
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Diese Verordnung wird überdies auf der Internetseite des Landes Tirol sowie an der Amtstafel der Gemeinde Wildschönau während zweier Wochen bekannt gemacht.