Verordnung der Landesregierung vom 7. Mai 2024, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
§ 1
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Galtür (Beschluss vom 12.12.2023) und Ischgl (Beschluss vom 12.12.2023) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“ wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung vom 30. Jänner 2024, VBl. Tirol Nr. 12/2024, mit der die Änderung der Vereinbarung des Gemeindeverbandes „Abwasserverband Oberpaznaun“ genehmigt wird, außer Kraft.