Verordnung der Landesregierung vom 19. Juni 2024 über die Ausschreibung der Wahl des Ausschusses und des Obmannes der Zusammenlegungsgemeinschaft „Obsaurer – Bergwiesen“
Aufgrund des § 8 Abs. 5 lit. a des Tiroler Flurverfassungslandesgesetzes 1996, LGBl. Nr. 74/1996, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 161/2021, wird verordnet:
§ 1
Ausschreibung der Wahl
Die Wahl des Ausschusses (vier Mitglieder und vier Ersatzmitglieder) sowie unmittelbar anschließend die Wahl des Obmannes und seines Stellvertreters für die Zusammenlegungsgemeinschaft „Obsaurer – Bergwiesen“ wird für
Dienstag, den 23. Juli 2024, um 18:00 Uhr im Gemeindesaal der Gemeinde Schönwies, Öde 36, 6491 Schönwies,
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.