Verordnung der Landesregierung vom 9. Juli 2024, mit der der Gewässerschutzbereich des Speicherteiches „Thaneller“ in der Gemeinde Berwang verkleinert wird
Aufgrund des § 7 Abs. 4 des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005, LGBl. Nr. 26/2005, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 85/2023, wird verordnet:
§ 1
Der Gewässerschutzbereich des auf Grundstück Nr. 477/8, KG Berwang, gelegenen Speicherteiches „Thaneller“ wird auf das in der Anlage planlich dargestellte Ausmaß verkleinert.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.