Verordnung der Landesregierung vom 3. September 2024 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Stubai Tirol
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 85/2023, wird nach Anhören der Gemeinden Mieders, Neustift im Stubaital, Schönberg im Stubaital, Telfes im Stubai und der Marktgemeinde Fulpmes verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Stubai Tirol wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 4,80 Euro festgesetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 1063/2013, außer Kraft.