Verordnung der Landesregierung vom 3. September 2024 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Tirol West
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 85/2023, wird nach Anhören der Gemeinden Fließ, Grins, Stanz bei Landeck, Tobadill und Zams sowie der Stadtgemeinde Landeck verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Tirol West wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 2,80 Euro festgesetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. November 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 476/2019, außer Kraft.