Verordnung der Landesregierung vom 3. September 2024 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbüheler Alpen – Brixental
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 85/2023, wird nach Anhören der Gemeinden Brixen im Thale, Kirchberg in Tirol und Westendorf verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Kitzbüheler Alpen – Brixental wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 3,50 Euro festgesetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 269/2016, außer Kraft.