Verordnung der Landesregierung vom 13. November 2024 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Tux-Finkenberg
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 85/2023, wird nach Anhören der Gemeinden Finkenberg und Tux sowie des Tourismusverbandes Tux-Finkenberg verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Tux-Finkenberg wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 2,60 EUR festgesetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Dezember 2024 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, Bote für Tirol Nr. 481/2018, außer Kraft.