Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung“ („Pflegezentrum Gurgltal“) | Omnilex
VBL_TI_LR_20241217_121•Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung“ („Pflegezentrum Gurgltal“)
Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung“ („Pflegezentrum Gurgltal“)
VBL_TI_LR_20241217_121Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung“ („Pflegezentrum Gurgltal“)Gazette17.12.2024
Verordnung der Landesregierung vom 10. Dezember 2024, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
§ 1
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Imst (20.12.2023), Imsterberg (20.12.2023), Karres (11.12.2023), Karrösten (20.03.2024), Mils bei Imst (07.11.2024) und Tarrenz (13.12.2023) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wohn- und Pflegeheim Imst und Umgebung“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.