Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wasserleitungsverband Steinach a. Br. – Schmirn - Vals“ | Omnilex
VBL_TI_LR_20241219_124•Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wasserleitungsverband Steinach a. Br. – Schmirn - Vals“
Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wasserleitungsverband Steinach a. Br. – Schmirn - Vals“
VBL_TI_LR_20241219_124Genehmigung der Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wasserleitungsverband Steinach a. Br. – Schmirn - Vals“Gazette19.12.2024
Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2024, mit der die Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wasserleitungsverband Steinach a. Br. – Schmirn - Vals“ genehmigt wird
Aufgrund des § 129 Abs. 3 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 104/2023, wird verordnet:
§ 1
(1) Die von den Gemeinderäten der verbandsangehörigen Gemeinden Schmirn (02.09.2024), Steinach am Brenner (17.09.2024) und Vals (02.09.2024) übereinstimmend beschlossene Änderung der Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Wasserleitungsverband Steinach a. Br. – Schmirn - Vals“, wird nach § 129 Abs. 3 in Verbindung mit § 129 Abs. 1 und 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001 genehmigt.
(2) Der Wortlaut der nach Maßgabe des Abs. 1 geänderten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.