Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2024 über die Höhe der Ausgleichszahlung bei Bildungsteilzeit für das Jahr 2025 (Bildungsteilzeit-Ausgleichszahlungsverordnung 2025)
Aufgrund des § 30 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes 1998, LGBl. Nr. 65/1998, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2024, wird verordnet:
§ 1
Höhe der Ausgleichszahlung
Die Höhe der Ausgleichszahlung für die Dauer einer Bildungsteilzeit nach § 3n des Landesbeamtengesetzes 1998 beträgt für das Jahr 2025 für jede Dienststunde, um die die regelmäßige Wochendienstzeit herabgesetzt wird, 1,05 Euro täglich.
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft und mit dem Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.