Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst | Omnilex
VBL_TI_LR_20241223_127•Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst
Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst
VBL_TI_LR_20241223_127Änderung der Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im LandesdienstGazette23.12.2024
Verordnung der Landesregierung vom 17. Dezember 2024, mit der die Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst geändert wird
Aufgrund des § 82e des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2024, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung über die Gewährung einer Zulage zur Erhöhung des Entgelts von Pflege- und Betreuungspersonal in Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufen im Landesdienst, VBl. 87/2022, zuletzt geändert durch die Verordnung VBl. Nr. 119/2023, wird wie folgt geändert:
Im § 3 Abs. 2 wird das Datum „31. Dezember 2024“ durch das Datum „31. Dezember 2025“ ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.