Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2024, mit der die Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung geändert wird
Aufgrund des § 126 Abs. 6 und 7 des Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 2012, LGBl. Nr. 119/2011, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2024, wird verordnet:
Artikel I
Die Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit und Sozialbetreuung, LGBl. Nr. 139/2018, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 128/2020, wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2025 in Kraft.