Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2024, mit der die Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit geändert wird
Aufgrund des § 39 Abs. 6 und 7 lit. b des Landesbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 2/2001, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 39/2024, wird verordnet:
Artikel I
Die Einreihungsplan-Verordnung Gesundheit, LGBl. Nr. 2/2015, wird wie folgt geändert:
Die Anlage wird durch die aus der Anlage zu dieser Verordnung ersichtliche neue Anlage ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.