Verordnung der Landesregierung vom 18. März 2025 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Ferienregion Hohe Salve
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl. Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 75/2024, wird nach Anhören der Gemeinden Angerberg, Itter, Mariastein, Angath, Kirchbichl, Marktgemeinde Hopfgarten im Brixental und Stadtgemeinde Wörgl verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Ferienregion Hohe Salve wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 2,60 Euro festgesetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, VBl. Nr. 22/2023, außer Kraft.