Verordnung der Landesregierung vom 4. März 2025, mit der die Gemeinde Kaunerberg von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes befreit wird
Aufgrund des § 31d Abs. 4 des Tiroler Raumordnungsgesetzes 2022, LGBl. Nr. 43/2022, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 73/2024, wird verordnet:
§ 1
Befreiung
Die Gemeinde Kaunerberg wird von der Verpflichtung zur Fortschreibung des örtlichen Raumordnungskonzeptes befreit.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.