Verordnung der Landesregierung vom 8. April 2025 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Kufsteinerland
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 75/2024, wird nach Anhören der Gemeinden Bad Häring, Ebbs, Erl, Langkampfen, Niederndorf, Niederndorferberg, Scheffau am Wilden Kaiser, Schwoich, Thiersee und der Stadtgemeinde Kufstein verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Kufsteinerland wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung mit 3,50 Euro festgesetzt.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, VBl. Nr. 104/2024, außer Kraft.