Verordnung der Landesregierung vom 23. April 2025 über die Festsetzung der Aufenthaltsabgabe im Gebiet des Tourismusverbandes Mayrhofen
Aufgrund des § 6 Abs. 2 bis 4 des Tiroler Aufenthaltsabgabegesetzes 2003, LGBl.Nr. 85, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl.Nr. 75/2024, wird nach Anhören der Gemeinden Brandberg, Finkenberg, Hippach, Ramsau im Zillertal, Schwendau, der Marktgemeinde Mayrhofen und des Tourismusverbandes Mayrhofen verordnet:
§ 1
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Mayrhofen wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung im Zeitraum vom 1. Mai 2025 bis zum 30. November 2025 mit 2,60 Euro festgesetzt.
§ 2
Für das Gebiet des Tourismusverbandes Mayrhofen wird die Aufenthaltsabgabe je Nächtigung ab dem 1. Dezember 2025 mit 3,20 Euro festgesetzt.
§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, Bote für Tirol Nr. 359/2018, außer Kraft und wird die Verordnung, VBl. Nr. 35/2025, aufgehoben.